Putzfrau und Handwerker im Privathaushalt sind besser absetzbar.

 

Für die Steuerzahler ist es eine gute Nachricht:


Sie können ab diesem Jahr (2009) die Kosten für Putzfrau oder Dienstleister wie Au-Pair-Mädchen, Handwerker und Altenpfleger besser absetzen, wenn sie legal beschäftigt werden. Für die Helfer rund um den Haushalt können bis zu 5200 Euro von der Steuer abgezogen werden, das sind bis zu 4000 Euro mehr als 2008. Viele Beschäftigungen sollen so aus der Schwarzarbeit in die Legalität zurückgeholt werden.


Abzugsbeträge wurden verdoppelt


Die Zuschüsse für Handwerkerarbeiten wurden deutlich aufgestockt. Hier durften Steuerpflichtige bisher 20 Prozent von maximal 3000 Euro Kosten von der jährlichen Steuerschuld abziehen, also bis zu 600 Euro im Jahr. Künftig liegt der Betrag bei 1200 Euro, sodass übers Jahr Rechnungen bis 6000 Euro geltend gemacht werden können. Abziehbar sind allerdings nur Kosten für Anfahrt, Arbeitsleistung und Maschinenmiete, nicht aber für Material. Außerdem muss die Rechnung überwiesen werden. Bar bezahlte Beträge werden nicht anerkannt.